Dr. jur. Jakob Weh

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht und Famililenrecht.

Jakob Weh ist seit Anfang 2008 Mitglied der Kanzlei Weh.

Seine Dissertation verfasste er auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Jakob Weh studierte Rechtswissenschaften an der Julius Maximilians Universität Würzburg. Seit Anfang 2008 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zwei Semester studierte er an der Università degli Studi di Padova.

Rechtsanwalt Dr. Jakob Weh betreut die Bereiche Familienrecht und Erbrecht als Fachanwalt.

Neben dem Deutschen als Muttersprache beherrscht er Englisch und Italienisch fließend in Wort und Schrift.